Was ändert sich beim Führerschein? Digitaler Theorieunterricht, neuer Fragenkatalog, Änderungen bei Sonderfahrten und zusätzliche Fahrpraxis: Hier erfährst du den aktuellen Stand der geplanten Führerscheinreform und wann die neuen Regeln voraussichtlich gelten sollen.
20. September 2026
Die geplante Führerscheinreform in Deutschland kommt in die nächste wichtige Phase. Die Bundesregierung möchte die Fahrausbildung moderner, digitaler und flexibler gestalten und gleichzeitig den Führerscheinerwerb langfristig günstiger machen.
Der entsprechende Gesetzentwurf soll am 24. September 2026 erstmals im Deutschen Bundestag beraten werden. Anschließend soll der Entwurf in den zuständigen Ausschüssen weiter beraten werden.
Die Bundesregierung strebt an, dass die neuen Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten können. Bis dahin ist die Reform jedoch noch nicht geltendes Recht.
Wie ist der aktuelle Stand der neuen Führerschein-Regeln?
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
Die erste Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 24. September 2026 vorgesehen. Danach soll der Gesetzentwurf insbesondere im Verkehrsausschuss weiter beraten werden.
Im weiteren Verfahren können noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden. Deshalb stehen einzelne Details der neuen Führerschein-Regeln noch nicht endgültig fest.
Wichtig: Die geplante Führerscheinreform ist noch nicht beschlossen und in Kraft getreten. Bis dahin gelten weiterhin die aktuellen Vorschriften.
Wann kommen die neuen Führerschein-Regeln?
Nach dem derzeit geplanten Zeitrahmen soll die Reform Anfang 2027 in Kraft treten.
Bis dahin müssen jedoch noch mehrere Schritte des Gesetzgebungsverfahrens abgeschlossen werden. Dazu gehören unter anderem die Beratungen im Bundestag, die zweite und dritte Lesung sowie die weitere Beteiligung des Bundesrates.
Deshalb gibt es aktuell noch keinen verbindlichen Starttermin, an dem alle neuen Führerschein-Regeln automatisch gelten.
Der bisher genannte Zeitraum Anfang 2027 ist das Ziel der Bundesregierung, kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren aber noch verändern.
Was soll sich beim Theorieunterricht ändern?
Eine der wichtigsten geplanten Änderungen betrifft den Theorieunterricht für den Führerschein.
Die Bundesregierung möchte die theoretische Ausbildung deutlich flexibler und digitaler gestalten.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Fahrschüler die theoretischen Inhalte künftig auch vollständig digital lernen können. Damit könnten beispielsweise Online-Lernangebote und Führerschein-Apps eine größere Rolle bei der Vorbereitung auf die Theorieprüfung spielen.
Fahrschulen sollen außerdem mehr Möglichkeiten bekommen, selbst zu entscheiden, wie sie den theoretischen Unterricht organisieren.
Das Ziel ist, die Fahrausbildung besser an die heutigen digitalen Möglichkeiten anzupassen und gleichzeitig die Ausbildung flexibler zu machen.
Wird der Fragenkatalog für die Führerscheinprüfung kleiner?
Ja. Eine weitere wichtige geplante Änderung betrifft den Fragenkatalog der theoretischen Führerscheinprüfung.
Der Fragenkatalog soll deutlich reduziert werden. Nach den bisherigen Plänen ist eine Verringerung um etwa ein Drittel vorgesehen.
Gleichzeitig soll der Schwerpunkt weiterhin auf Fragen liegen, die für die Verkehrssicherheit besonders wichtig sind.
Die Reduzierung bedeutet daher nicht automatisch, dass die theoretische Prüfung einfach wird. Vielmehr soll der Fragenkatalog stärker auf die Kenntnisse konzentriert werden, die Fahrschüler für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr benötigen.
Was bedeutet das für Fahrschüler?
Solange die neuen Regeln noch nicht in Kraft sind, gilt weiterhin der aktuelle Fragenkatalog.
Wer seine Theorieprüfung bereits jetzt vorbereitet, sollte deshalb weiterhin mit den aktuell gültigen Prüfungsfragen lernen.
Was ändert sich bei den Sonderfahrten?
Auch bei der praktischen Fahrausbildung sind Änderungen geplant.
Für die Klasse B sind derzeit insgesamt 12 gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten vorgesehen:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Nach der geplanten Reform soll dieses starre System flexibler werden.
Künftig soll stärker berücksichtigt werden, welche Fahrkompetenzen der einzelne Fahrschüler bereits erreicht hat.
Die verschiedenen Bereiche – also Fahrten über Land, auf Autobahnen sowie bei Dämmerung oder Dunkelheit – sollen jedoch weiterhin Bestandteil der Ausbildung bleiben.
Darf man künftig mit den Eltern zusätzlich üben?
Eine interessante Neuerung ist die geplante Experimentierklausel für zusätzliche Fahrpraxis.
Damit soll es in einem Modellversuch unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden, dass Fahrschüler nach bestandener Theorieprüfung zusätzliche Fahrpraxis mit einer nahestehenden Person sammeln.
Dazu könnten beispielsweise die Eltern gehören.
Diese zusätzlichen Fahrten sollen die Ausbildung durch die Fahrschule ergänzen und nicht ersetzen.
Die genauen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sollen im weiteren Verfahren festgelegt beziehungsweise konkretisiert werden.
Wird die Führerscheinprüfung künftig auf Persisch angeboten?
Für viele Fahrschüler ist auch die Frage nach zusätzlichen Prüfungssprachen interessant.
Persisch (Farsi) ist derzeit noch keine offiziell zugelassene Sprache für die theoretische Führerscheinprüfung.
Das Thema wurde jedoch bereits 2026 im Deutschen Bundestag behandelt.
Eine Petition zur Einführung von Persisch als zusätzlicher Sprache bei der theoretischen Führerscheinprüfung wurde im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich beraten. Die Petition erhielt zehntausende Unterstützer.
Damit ist die Einführung von Persisch als Prüfungssprache derzeit noch nicht beschlossen.
Das Thema bleibt jedoch Gegenstand der politischen und parlamentarischen Diskussion.
Wird der Führerschein durch die Reform günstiger?
Ein wichtiges Ziel der Reform ist es, den Führerscheinerwerb günstiger und zugänglicher zu machen.
Dazu sollen unter anderem digitale Lernmöglichkeiten, weniger Bürokratie und eine flexiblere Gestaltung der Ausbildung beitragen.
Wie viel Geld einzelne Fahrschüler tatsächlich sparen können, lässt sich derzeit allerdings noch nicht zuverlässig sagen.
Die endgültigen Kosten hängen weiterhin von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Fahrschule, der Anzahl der benötigten Fahrstunden und der individuellen Leistung des Fahrschülers.
Deshalb sollte man derzeit nicht mit einer bestimmten Ersparnis rechnen.
Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
Nach dem derzeit bekannten Stand könnte das Gesetzgebungsverfahren ungefähr folgenden Verlauf nehmen:
- 24. September 2026: Erste Lesung im Deutschen Bundestag
- Herbst 2026: Beratung im Verkehrsausschuss und gegebenenfalls weiteren Ausschüssen
- Danach: Zweite und dritte Lesung im Bundestag
- Anschließend: Weitere Beteiligung des Bundesrates
- Danach: Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes
- Angestrebt: Inkrafttreten der neuen Regelungen Anfang 2027
Dieser Zeitplan ist nicht verbindlich.
Je nachdem, wie lange die parlamentarischen Beratungen dauern und ob noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden, kann sich das Inkrafttreten verschieben.
Was gilt aktuell für Fahrschüler?
Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen gelten weiterhin die aktuellen Vorschriften für die Führerscheinausbildung und die theoretische Prüfung.
Das bedeutet insbesondere:
- Der derzeit gültige Fragenkatalog bleibt maßgeblich.
- Die aktuellen Regeln für den Theorieunterricht gelten weiterhin.
- Die derzeit vorgeschriebenen Sonderfahrten bleiben bestehen.
- Eine zusätzliche Prüfung auf Persisch ist derzeit nicht verfügbar.
- Die geplanten Änderungen sind noch nicht automatisch anwendbar.
Wer gerade seinen Führerschein macht, sollte deshalb weiterhin nach den aktuell geltenden Regeln lernen und sich vorbereiten.
Fazit: Was ändert sich beim Führerschein?
Die geplante Führerscheinreform könnte die Ausbildung in Deutschland in mehreren Bereichen verändern.
Zu den wichtigsten geplanten Änderungen gehören:
- mehr digitale Möglichkeiten beim Theorieunterricht
- ein deutlich kleinerer Fragenkatalog
- flexiblere Regelungen bei den Sonderfahrten
- zusätzliche Fahrpraxis mit nahestehenden Personen in einem Modellversuch
- weniger Bürokratie für Fahrschulen
- langfristig niedrigere Kosten für den Führerscheinerwerb
Noch sind diese Änderungen jedoch nicht geltendes Recht.
Der nächste wichtige Schritt ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag am 24. September 2026.
Die Bundesregierung strebt ein Inkrafttreten der neuen Regeln Anfang 2027 an. Bis zur endgültigen Verabschiedung und Verkündung können sich jedoch noch Änderungen ergeben.
FahrbahnApp verfolgt die weitere Entwicklung der Führerscheinreform und informiert über wichtige Änderungen für Fahrschüler.
